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Musikinstrument von der Steuer absetzen: So funktionierts

25.10.2025 658 mal gelesen 1 Kommentare
  • Musikinstrumente können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie für die berufliche Nutzung erforderlich sind.
  • Um die Kosten abzusetzen, sollten Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Die Absetzung erfolgt in der Steuererklärung unter den entsprechenden Kategorien für Selbständige oder Künstler.

Musikinstrumente steuerlich absetzbar: Ein Überblick

Wenn es um die Frage geht, ob Musikinstrumente steuerlich absetzbar sind, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Grundsätzlich können Musikinstrumente, die von Musikern oder Musiklehrern für berufliche Zwecke genutzt werden, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgezogen werden können.

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Ein zentraler Punkt ist, dass das Instrument überwiegend für die berufliche Tätigkeit verwendet werden muss. Wenn es nur in geringem Umfang für private Zwecke genutzt wird, steht einer Absetzbarkeit nichts im Weg. Musiklehrer und professionelle Musiker haben dabei unterschiedliche Regelungen, die es zu beachten gilt.

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Zusätzlich ist die Höhe der Anschaffungskosten entscheidend. Für Instrumente, die über 800 EUR kosten, ist eine jährliche Abschreibung erforderlich, während günstigere Instrumente im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden können. Hierbei kommt die AfA (Absetzung für Abnutzung) ins Spiel, die die jährliche Abschreibung anhand der Nutzungsdauer des Instruments festlegt.

Insgesamt gilt es, die genauen Kriterien und Möglichkeiten zu verstehen, um Musikinstrumente effektiv steuerlich abzusetzen. Eine fundierte Planung und Dokumentation sind unerlässlich, um das Potenzial dieser steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Wie Musikinstrumente als Werbungskosten abgesetzt werden können

Um ein Musikinstrument steuerlich absetzbar zu machen, müssen einige wichtige Schritte und Voraussetzungen beachtet werden. Zunächst ist es entscheidend, dass das Instrument tatsächlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Hier sind die wesentlichen Punkte, die zu berücksichtigen sind:

  • Berufliche Nutzung: Das Musikinstrument muss überwiegend im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden. Eine Dokumentation der Nutzung kann hilfreich sein, um dies nachzuweisen.
  • Anschaffungskosten: Für Instrumente, die weniger als 800 EUR netto kosten, kann eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung erfolgen. Instrumente über diesem Betrag müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Nutzungsdauer und AfA: Die jährliche Abschreibung erfolgt gemäß der AfA-Tabelle, die die Nutzungsdauer des Instruments festlegt. Diese kann je nach Instrument variieren.
  • Belege und Nachweise: Alle Rechnungen und Belege, die mit dem Kauf und der Nutzung des Instruments verbunden sind, sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Diese sind notwendig für die Steuererklärung.
  • Zusätzliche Kosten: Neben den Anschaffungskosten können auch Transportkosten und andere mit dem Instrument verbundene Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Durch diese Schritte können Musiker sicherstellen, dass ihr Musikinstrument steuerlich absetzbar ist und sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können, die damit einhergehen. Eine gute Vorbereitung und Dokumentation sind der Schlüssel, um mögliche steuerliche Vorteile vollständig auszuschöpfen.

Vor- und Nachteile der steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten

Vorteile Nachteile
Reduzierung der Steuerlast durch Absetzung von Anschaffungskosten. Nachweis der überwiegenden beruflichen Nutzung erforderlich.
Zusätzliche Kosten wie Wartung und Transport können ebenfalls abgesetzt werden. Hohe Anschaffungskosten können Zweifel an der beruflichen Nutzung verursachen.
Sofortabschreibung für Instrumente unter 800 EUR. Dokumentationsaufwand erforderlich.
Möglichkeit, von einem Steuerberater beraten zu werden. Risiko, dass das Finanzamt nicht alle Kosten anerkennt.

Kriterien für die Steuerliche Absetzbarkeit von Musikinstrumenten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Musikinstrumenten ist an verschiedene Kriterien gebunden, die es zu beachten gilt, um sicherzustellen, dass das Musikinstrument steuerlich absetzbar ist. Hier sind die wichtigsten Kriterien:

  • Berufliche Nutzung: Das Instrument muss überwiegend im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden. Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist erforderlich, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten.
  • Nachweis der Nutzung: Dokumentationen, wie z.B. Übungsprotokolle oder Auftrittsnachweise, können dabei helfen, die berufliche Nutzung des Instruments zu belegen.
  • Anschaffungskosten: Die Höhe der Anschaffungskosten spielt eine zentrale Rolle. Instrumente unter 800 EUR netto können sofort abgesetzt werden, während teurere Instrumente über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
  • Verwendungszweck: Das Musikinstrument sollte primär für die Ausübung des Berufs angeschafft worden sein. Ein privater Mitveranlassungsanteil könnte die Absetzbarkeit beeinträchtigen.
  • Zusätzliche Kosten: Auch Nebenkosten, wie beispielsweise Transportkosten oder Wartungskosten, können absetzbar sein, solange sie im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung stehen.

Die Einhaltung dieser Kriterien ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile für Musikinstrumente optimal zu nutzen. Musiker sollten stets darauf achten, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gut gerüstet zu sein.

Abschreibung: Nutzung und Kostenüberprüfung von Musikinstrumenten

Die Abschreibung von Musikinstrumenten spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Frage geht, ob ein Musikinstrument steuerlich absetzbar ist. Diese Abschreibung erfolgt in der Regel über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Instruments. Dabei sind einige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden.

  • Nutzungsdauer festlegen: Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird in der AfA-Tabelle angegeben. Diese Tabelle hilft dabei, die jährliche Abschreibung zu berechnen und gibt an, wie lange ein Musikinstrument in der Regel verwendet werden kann. Beispielsweise beträgt die Nutzungsdauer für ein Klavier 20 Jahre, während Schlaginstrumente nur 10 Jahre genutzt werden.
  • Jährliche Abschreibung: Wenn die Anschaffungskosten eines Instruments über 800 EUR liegen, muss die Abschreibung jährlich erfolgen. Dies bedeutet, dass die Kosten gleichmäßig über die festgelegte Nutzungsdauer verteilt werden. Ein Beispiel: Ein Klavier, das 15.000 EUR gekostet hat, würde bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren eine jährliche Abschreibung von 750 EUR ergeben.
  • Einmalige Absetzung: Instrumente, die weniger als 800 EUR kosten, können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, die Kosten sofort steuerlich geltend zu machen.
  • Nachweis der Nutzung: Um die Absetzbarkeit zu belegen, sollten Musiker darauf achten, alle relevanten Belege und Rechnungen aufzubewahren. Diese Dokumente sind entscheidend, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt die berufliche Nutzung des Instruments nachzuweisen.
  • Zusätzliche Kosten: Neben den Anschaffungskosten können auch weitere Kosten, wie beispielsweise Transport- und Wartungskosten, abgesetzt werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung des Instruments stehen.

Durch die richtige Handhabung der Abschreibung und die sorgfältige Überprüfung der Kosten können Musiker ihre Musikinstrumente steuerlich absetzen und somit von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die mit der beruflichen Nutzung ihrer Instrumente einhergehen.

Beispiele zur Nutzungsdauer und Abschreibungsberechnung von Musikinstrumenten

Die Abschreibungsberechnung von Musikinstrumenten ist ein wesentlicher Aspekt, um die steuerliche Absetzbarkeit zu realisieren. Die Nutzungsdauer der Instrumente bestimmt, wie die Kosten über die Jahre verteilt werden. Hier sind einige Beispiele und wichtige Überlegungen zur Berechnung:

  • Nutzungsdauer: Jedes Musikinstrument hat eine spezifische voraussichtliche Nutzungsdauer, die in der AfA-Tabelle festgelegt ist. Diese Tabelle gibt an, wie viele Jahre ein Instrument typischerweise genutzt werden kann, bevor es abgeschrieben ist. Zum Beispiel:
    • Schlaginstrument: 10 Jahre
    • Xylophon: 10 Jahre
    • Blasinstrument: 15 Jahre
    • Klavier: 20 Jahre
    • E-Piano: 10 Jahre
    • Streichinstrument: 12 Jahre
    • Gitarre/E-Gitarre: 12 Jahre
    • Glockenspiel: 10 Jahre
  • Beispielrechnung: Wenn ein Klavier für 15.000,00 EUR angeschafft wird, dessen Nutzungsdauer 20 Jahre beträgt, ergibt sich folgende jährliche Abschreibung:
    • Jährliche Abschreibung: 15.000,00 EUR / 20 Jahre = 750,00 EUR pro Jahr
    • Bei Anschaffung im Mai kann im ersten Jahr nur die anteilige Abschreibung geltend gemacht werden: 750,00 EUR / 12 Monate * 8 Monate = 500,00 EUR
  • Abschreibung über die Jahre: Die jährliche Abschreibung wird in der Steuererklärung als Werbungskosten aufgeführt. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann so die Steuerlast verringern.
  • Überwachung der Nutzung: Musiker sollten die Nutzung ihrer Instrumente dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass das Instrument überwiegend beruflich genutzt wurde. Dies ist besonders wichtig, wenn die Anschaffungskosten hoch sind.

Durch die korrekte Anwendung dieser Prinzipien können Musiker sicherstellen, dass ihre Musikinstrumente steuerlich absetzbar sind und sie die Vorteile der Abschreibung optimal nutzen.

Besondere Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten gibt es einige besondere Einschränkungen, die Musiker beachten sollten, um sicherzustellen, dass ihre Instrumente tatsächlich als Werbungskosten anerkannt werden. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  • Hohe Anschaffungskosten: Instrumente mit hohen Anschaffungskosten, wie etwa ein Flügel, können die Vermutung nahelegen, dass sie auch für private Zwecke angeschafft wurden. In solchen Fällen ist es wichtig, nachweisen zu können, dass das Instrument überwiegend beruflich genutzt wird.
  • Gemischte Nutzung: Bei Musikern, die sowohl beruflich als auch privat mit ihrem Instrument arbeiten, kann es schwierig sein, die Absetzbarkeit zu begründen. Hier muss genau dokumentiert werden, in welchem Umfang das Instrument beruflich genutzt wird, um eine steuerliche Anerkennung zu erhalten.
  • Unzureichende Nachweise: Fehlende oder unzureichende Belege zur Nutzung des Instruments können dazu führen, dass das Finanzamt die Absetzbarkeit nicht anerkennt. Daher sollten alle relevanten Dokumente, wie Kaufbelege und Nachweise über die berufliche Nutzung, sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Private Mitveranlassung: Bei Musiklehrern kann ein gewisser privater Mitveranlassungsanteil relevant sein. Wenn ein Instrument auch für private Zwecke genutzt wird, kann das die Absetzbarkeit einschränken oder sogar ganz ausschließen.
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Das Finanzamt könnte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anlegen, die die berufliche Notwendigkeit des Instruments in Frage stellt. In solchen Fällen ist es wichtig, die Notwendigkeit und den Nutzen des Instruments für die berufliche Tätigkeit klar darzulegen.

Um die steuerliche Absetzbarkeit von Musikinstrumenten optimal zu nutzen, sollten Musiker sich über diese Einschränkungen im Klaren sein und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Nachweise erbringen. Eine sorgfältige Dokumentation und Planung sind entscheidend, um mögliche Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Zusätzliche absetzbare Kosten im Zusammenhang mit Musikinstrumenten

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten für Musikinstrumente gibt es weitere Ausgaben, die Musiker steuerlich absetzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese zusätzlichen absetzbaren Kosten im Zusammenhang mit Musikinstrumenten sind vielfältig und können erheblich zur finanziellen Entlastung beitragen. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Transportkosten: Die Kosten für den Transport von Musikinstrumenten zu Auftritten oder Proben können abgesetzt werden. Dazu zählen sowohl die Nutzung des eigenen Fahrzeugs als auch die Miete von Transportern oder Fahrzeugen.
  • Wartungs- und Reparaturkosten: Ausgaben für die Wartung oder Reparatur von Musikinstrumenten sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Dies umfasst sowohl professionelle Wartungsdienste als auch Materialkosten, die für kleinere Reparaturen anfallen.
  • Übungsräume: Mieten für Übungsräume oder Studios können als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern diese für die berufliche Tätigkeit genutzt werden.
  • Fort- und Weiterbildungskosten: Seminare, Workshops oder Kurse, die der Verbesserung der musikalischen Fähigkeiten dienen, sind ebenfalls absetzbar. Hierzu zählen auch Fachliteratur und Noten, die zur Weiterbildung genutzt werden.
  • Versicherungskosten: Die Kosten für Versicherungen, die Musikinstrumente abdecken, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies ist besonders relevant für teure Instrumente, die einen hohen Wert haben.
  • Marketing- und Werbekosten: Ausgaben für die Werbung, wie beispielsweise das Erstellen von Webseiten, Visitenkarten oder Werbematerialien, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Indem Musiker diese zusätzlichen absetzbaren Kosten in ihrer Steuererklärung berücksichtigen, können sie ihre finanzielle Belastung deutlich verringern und die Vorteile der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Musikinstrumente und damit verbundenen Ausgaben optimal nutzen. Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gut vorbereitet zu sein.

Fazit: Musikinstrumente effektiv steuerlich absetzen

Das Fazit zur Frage, ob Musikinstrumente steuerlich absetzbar sind, ist klar: Musiker können unter bestimmten Voraussetzungen von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Um Musikinstrumente effektiv steuerlich absetzen zu können, sind einige wichtige Punkte zu beachten, die die Absetzbarkeit erleichtern.

  • Dokumentation der Nutzung: Eine sorgfältige Dokumentation der beruflichen Nutzung der Instrumente ist entscheidend. Musiker sollten alle Belege, Rechnungen und Nachweise aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gut gerüstet zu sein.
  • Bewusstsein für Kosten: Musiker müssen die Anschaffungskosten und die voraussichtliche Nutzungsdauer ihrer Instrumente kennen. Instrumente unter 800 EUR netto können sofort abgesetzt werden, während teurere Anschaffungen über die Jahre abgeschrieben werden müssen.
  • Zusätzliche Kosten: Neben den Anschaffungskosten gibt es weitere absetzbare Ausgaben, wie Transport-, Wartungs- und Fortbildungskosten, die die Steuerlast weiter reduzieren können. Diese sollten ebenfalls dokumentiert werden.
  • Berufliche Notwendigkeit: Der Nachweis, dass das Instrument überwiegend für die berufliche Tätigkeit verwendet wird, ist unerlässlich. Dies gilt besonders für Instrumente mit hohen Anschaffungskosten, die möglicherweise auch privat genutzt werden.
  • Steuerliche Beratung: Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten zu prüfen und zu optimieren.

Insgesamt bietet die steuerliche Absetzbarkeit von Musikinstrumenten eine wertvolle Möglichkeit, die finanzielle Belastung für Musiker zu verringern. Durch sorgfältige Planung und Dokumentation können Musiker sicherstellen, dass ihre Musikinstrumente steuerlich absetzbar sind und sie die Vorteile dieser Regelungen bestmöglich nutzen.

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Erfahrungen und Meinungen

Musiker berichten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Musikinstrumenten eine große Erleichterung ist. Die Möglichkeit, Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend zu machen, wird häufig als Vorteil wahrgenommen. Ein Nutzer, der als freiberuflicher Musiker arbeitet, hebt hervor, dass die Absetzung von Instrumenten und Ausrüstung die Steuerlast erheblich senken kann.

Berufliche Nutzung nachweisen

Ein häufiges Thema in Diskussionen ist die Nachweispflicht für die berufliche Nutzung. Musiker müssen oft nachweisen, dass ihr Instrument mehr als 90 % beruflich genutzt wird. Ohne diese Nachweise können nur anteilige Kosten abgesetzt werden. Ein Musiklehrer erklärt, dass er genaue Aufzeichnungen führen muss, um die Anforderungen des Finanzamts zu erfüllen.

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Die Sofortabschreibung nutzen

Ein weiterer Aspekt ist die Sofortabschreibung. Nutzer berichten, dass sie Instrumente bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort absetzen können. Dies vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Ein Anwender sagt, dass er bei der Anschaffung eines neuen Instruments sofort die steuerlichen Vorteile realisieren konnte.

Kosten für Zubehör und Wartung

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten können auch Zubehör und Wartungskosten abgesetzt werden. Musiker betonen, dass Reparaturen oder die Anschaffung von Noten und Literatur ebenfalls steuerlich relevant sind. In Foren berichten Anwender, dass sie oft überrascht sind, wie viele Kosten sie tatsächlich geltend machen können.

Fahrtkosten und Auftritte

Fahrtkosten zu Auftritten sind ein weiteres Thema. Musiker können Reisekosten zu Gigs von der Steuer absetzen. Ein Nutzer erklärt, dass er sämtliche Belege für Fahrten und Parkkosten aufbewahrt, um diese Ausgaben geltend zu machen. Die Möglichkeit, auch Verpflegungskosten bei längeren Abwesenheiten abzusetzen, wird als zusätzlicher Vorteil angesehen.

Die Nutzer sind sich einig: Eine gründliche Dokumentation aller Ausgaben ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Viele empfehlen, sich frühzeitig Informationen zu beschaffen, um keine Abzüge zu verpassen. Plattformen wie kann-man-das-absetzen.de und connactz bieten hilfreiche Tipps und Informationen zu absetzbaren Kosten.

Zusammenfassend berichten Musiker, dass die steuerlichen Regelungen für Musikinstrumente zwar komplex sein können, aber durchaus Vorteile bieten. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation sind der Schlüssel, um die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.


Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten

Welche Musikinstrumente können steuerlich abgesetzt werden?

Musikinstrumente, die überwiegend beruflich genutzt werden, können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören Instrumente von Musikern und Musiklehrern, sofern diese hauptsächlich für die berufliche Tätigkeit verwendet werden.

Wie wird die Absetzbarkeit von Musikinstrumenten nachgewiesen?

Um die Absetzbarkeit nachzuweisen, sollten Musiker Dokumentationen führen, wie Übungsprotokolle oder Auftrittsnachweise, die die berufliche Nutzung des Instruments belegen.

Gibt es eine Grenze für die Kosten von Musikinstrumenten?

Ja, Instrumente unter 800 EUR netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Höhere Anschaffungskosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Welche zusätzlichen Kosten können abgesetzt werden?

Neben den Anschaffungskosten können auch Transportkosten, Wartungs- und Reparaturkosten sowie Fortbildungskosten für Musiker abgesetzt werden, solange diese im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung stehen.

Was passiert, wenn ich mein Instrument teilweise privat nutze?

Wenn ein Instrument auch privat genutzt wird, kann dies die Absetzbarkeit beeinträchtigen. Musiker müssen die überwiegende berufliche Nutzung nachweisen, um steuerliche Vorteile zu erhalten.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Also ich hab den Artikel durchgelesen und wow, hab nicht gedacht wie kompliziert das alles ist mit den Musikinstrumenten und Steuern?. Vor allem der Punkt mit den 800 Euro, ich mein ich hab da echt dacht, ich könnte mein Klavier einfach so absetzchen, aber dann mit den AfA und so. Das macht einem ja fast schon angst! Aber was ich nicht ganz verstehe ist, ob das auch gilt wenn man nur hobbymäßig spielt? ? Gibt's da unterschiede? Und die Sache mit dem Nachweis der Nutzung ist auch verrückt. Ich kann ja nicht jeden Tag meine Übungszeit aufschreiben, oder? Wenn das Finanzamt da nachfragt, wird das ja wieder stressig?.

Und nochwas, was ist mit dem Transport, also ich hab mal gehört, dass man auch die Spritkosten fürs Fahren zum Auftritt absetzen kann, aber das weiß ich nicht genau. Musste ich mir noch merken. Zum Glück hab ich nur eine Gitarre, die ist nicht so teuer, aber ich glaube viele Musiker haben da richtig viel geld in ihre Instrumente investiert. Tja, ich werd mir das mal merken, vielleicht werd ich ja noch irgendwann zum echten Musiker und dann muss ich mich um solche Sachen kümmern. Hoffentlich kommt das Finanzamt dann nicht! xD?‍♂️

Zusammenfassung des Artikels

Musikinstrumente können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie überwiegend beruflich genutzt werden; die Absetzbarkeit hängt von den Anschaffungskosten und der Dokumentation ab. Instrumente unter 800 EUR sind sofort absetzbar, teurere müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Berufliche Nutzung nachweisen: Dokumentieren Sie die Verwendung Ihres Musikinstruments für berufliche Zwecke. Halten Sie Probenprotokolle, Auftrittsnachweise oder ähnliche Belege bereit, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt die berufliche Nutzung zu belegen.
  2. Anschaffungskosten beachten: Prüfen Sie die Höhe der Anschaffungskosten Ihres Instruments. Instrumente unter 800 EUR können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden, während teurere Instrumente über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
  3. AfA-Tabelle nutzen: Informieren Sie sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer Ihres Instruments in der AfA-Tabelle. Diese gibt Ihnen Auskunft darüber, wie lange und in welchem Umfang Sie die jährliche Abschreibung vornehmen können.
  4. Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle relevanten Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrem Musikinstrument, einschließlich Wartungs- und Transportkosten, da diese ebenfalls steuerlich absetzbar sein können.
  5. Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um Ihre individuellen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Musikinstrumenten optimal zu prüfen und zu nutzen. Dies kann helfen, mögliche steuerliche Vorteile besser auszuschöpfen.

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